Anerkennung von Studienleistungen

Im Ausland belegte Kurse sollen so gewählt werden, dass für das Konstanzer Studienprogramm möglichst mindestens 15 ECTS anerkannt werden können. Dafür ist schon lange vor dem Auslandsaufenthalt eine gute Planung notwendig. Es können sowohl Pflichtveranstaltungen, als auch Wahlveranstaltungen anerkannt werden. Um passende Kurse zu finden, vergleichen Sie am besten die hiesigen Kurse mit den Kursbeschreibungen der Gastgeberuniversität aus dem aktuellen Studienjahr. Bei Pflichtkursen ist es empfehlenswert, sich die Anrechenbarkeit schon vor der Bewerbung von den Lehrveranstaltern in Konstanz bestätigen zu lassen. Über die Anrechenbarkeit von Wahlveranstaltungen berät Sie die Erasmus+ Fachbereichskoordinatorin. Je besser Sie Ihr Studienprogramm geplant haben, umso größere Chancen haben Sie an Ihrer Wunschuniversität einen Austauschplatz zu erhalten.

Im Erasmus+ Programm sind für die Anerkennung von Studienleistungen eine Reihe von Schritten vorgesehen.

Vor Antritt des Auslandsaufenthalts vereinbaren Sie mit der Erasmus+ Fachbereichskoordinatorin in Konstanz ein Studienprogramm an der Gastuniversität, das im Learning Agreement schriftlich festgehalten wird. Im Learning Agreement wird auch festgehalten, welche Lehrveranstaltungen für das hiesige Studienprogramm anerkannt werden können. Spätestens dann brauchen Sie die Bestätigung der Konstanzer Dozenten, wenn Sie Pflichtkurse anerkennen lassen möchten. Das Learning Agreement wird auch an der Gastgeberuniversität geprüft und dort vom Erasmus+ Fachbereichskoordinator unterschrieben. Das allseits unterschriebene Learning Agreement müssen Sie noch vor Beginn des Studienaufenthaltes im Erasmus+ Office der Uni Konstanz hochladen.

Notwendige Änderungen am Studienprogramm, die sich erst an der Gastgeberhochschule ergeben, müssen per email unmittelbar mit der Erasmus+ Fachbereichskoordinatorin abgestimmt und in einem veränderten Erasmus+ Learning Agreement festgehalten werden.

In anderen Austauschprogrammen ist nicht immer ein Learning Agreement vorgeschrieben.

Nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt erhalten Sie von Ihrer Gastgeberuniversität ein Transcript of Records, das die erbrachten Leistungen bescheinigt. Damit die Leistungen in Ihr Leistungskonto in Konstanz zeitnah übertragen werden, müssen Sie umgehend nach Erhalt des Transcripts einen Antrag auf Anerkennung stellen, den Sie im Fachbereichssekretariat oder von der Erasmus+ Fachbereichskoordinatorin erhalten. Die Noten der im Ausland erbrachten Studienleistungen werden von der Erasmus+ Fachbereichskoordinatorin nach der Notenumrechnungstabelle des Fachbereichs Biologie umgerechnet. Diese Tabelle gilt für den Fachbereich Biologie, in anderen Fachbereichen können andere Regeln gelten. Den ausgefüllten und vollständig unterschriebenen Antrag müssen Sie zusammen mit Kopien des Transcript of Records der Gastgeberuniversität und offiziellen sowie aussagekräftigen Kursbeschreibungen im Fachbereichssekretariat abgeben.

Die Übertragung der ECTS soll spätestens im letzten Monat des letzten Semesters Ihres Auslandsstudiums abgeschlossen sein. Für das Herbstsemester ist das März und für das Frühjahrssemester ist es September. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihren Studiengang direkt nach dem Auslandsstudium abschließen und eine unnötige Studienzeitverlängerung vermeiden wollen. Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden im Zeugnis kenntlich gemacht.